Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HSG
Inhaber. Ralf Gebhart
Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich nach Art und Umfang des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftragnehmers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedi-ngungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
II. Lieferung und Leistung
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und un-verbindlich. Ein Vertag kommt durch Übermittlung eines vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots zustande, dem eine schriftliche Auftragsbetätigung durch den Auftragneh-mer folgt. Ein Vertrag ist in jedem Fall zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer nach Übermittlung des vom Auf-tragnehmer unterzeichneten Angebots mit der Durchführung des Auftrages begonnen hat. Der Auftragnehmer ist berech-tigt, abweichende von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung, insbe-sondere für den Fall, dass der Auftragnehmer übernommen hat, Teile einer Gesamtanlage zu liefern, bleibt dem Auftrag-nehmer vorbehalten. Solange nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt aber nicht verpflichtet die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transport-gefahren aller Art zu versichern.
Falls der Kunde beschädigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder eine Verschiebung von Liefer- und Montage-terminen mit dem Auftragnehmer vereinbart, die er zu vertre-ten hat, kann der Auftragnehmer ohne gesonderte Nachweise Schadensersatz in Höhe des Listenpreises der Bestellung geltend machen. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf in Schriftform.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder Angebot ergebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehr-wertsteuer und andere gesetzlicher Abgaben, Preiserhöhungen können berücksichtigt werden.
Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preislisten zusätzlich berechnet.
Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb 8 Tagen und ohne jeden Abzug fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Auf-trages. Abschlagszahlungen sind die Regel, sofern die zu erbringende Leistung einen Wert von € 2500.- überschreitet. Abschlagszahlungen sind sofort nach Zugang der Aufstellung zu leisten.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftrag-nehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzinsung in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der euro-päischen Zentralbank zu. Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann der Auftragnehmer jederzeit wahlweise Leistun-gen und Montage Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleis-tungen oder Sicherheiten verlangen.
Wir behalten uns vor, für Anfahrten Pauschalen in Rechnung zu stellen.
V. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung aller offenen Forderungen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gesamtanlage in irgendeiner Form ist unzulässig. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehalts-ware hat der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftrag-nehmers hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Auf-traggeber dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte des Auftragnehmers berücksichtigt. Bei vertragswidrigem Ver-halten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzu-nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabean-sprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt soweit nicht das Abzahlungs-gesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
VI. Gewährleistung
Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsvor-schriften nach dem BGB. Dem Auftragnehmer steht im Ge-währleistungsfall nach der Wahl bis zu dreimalige Nachbes-serung oder Ersatzlieferung zu. Der Auftraggeber ist ver-pflichtet, Gewährleistungsansprüche unverzüglich schriftlich nach Bekannt werden gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Im Fall der Nachbesserung übernimmt der Auf-tragnehmer die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das Ersatzteil, trägt der Auftraggeber, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftrags-wert nicht außer Verhältnis stehen. Die Gewährleistung ent-fällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Auftraggeber oder Dritter unsachgemäß installiert, bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt wird, sofern es nicht den Installationsanfor-derungen entspricht. Ergibt die Überprüfung eine Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für An- und Abfahrt sowie Arbeitszeit und Reparatur.
VII. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf solche Schäden be-schränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen zu rechnen war. Der Auftrag-nehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolge-schäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung des Auftrag-nehmers für vorsätzliche und grob fahrlässige Verhalten bleibt von den vorgenannten Handlungsbeschränkungen un-berührt.
VIII. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbe-ziehung zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsge-setzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlich für alle sich ergebenen Streitigkeiten Gerichtsstand Rosenheim.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt Stand: 31.12.2016